RESERVIERUNG, VERTRAG UND ZAHLUNG
Schritt 5 – Pferd reservieren und Kauf abschließen
Wenn Sie das passende Pferd gefunden haben und den Kaufprozess fortsetzen möchten, tritt er in eine eher administrative, aber dennoch unerlässliche Phase ein.
Vor der endgültigen Zahlung müssen Sie die Pferdereservierung, die Mehrwertsteuersituation, den Vertrag bzw. die Rechnung, die Zahlungsbedingungen und den Zeitpunkt, ab dem das Pferd in Ihre Verantwortung übergeht, klären.
Bei IberHorse unterstützen wir Sie bei diesen Formalitäten, damit jeder Schritt klar, schriftlich festgehalten und verständlich ist, bevor es weitergeht.
RESERVIEREN SIE DAS PFERD VOR DER TIERÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNG
Wenn Ihnen ein Pferd besonders gut gefällt und Sie die tierärztliche Voruntersuchung vor dem Kauf vereinbaren möchten, ist es in der Regel notwendig, es vor dem Besuch des Tierarztes zu reservieren.
Durch diese Reservierung wird das Pferd für die zur Organisation der Untersuchung notwendige Zeit blockiert und es wird verhindert, dass es währenddessen an eine andere Person verkauft wird.
- Sollte die tierärztliche Untersuchung ergeben, dass ein mittleres oder hohes Risiko besteht und Sie vom Kauf zurücktreten möchten, wird die Reservierung zurückerstattet.
- Wenn die tierärztliche Untersuchung ergibt, dass ein geringes Risiko besteht und Sie sich aus persönlichen Gründen letztendlich gegen den Kauf des Pferdes entscheiden, wird die Reservierung in der Regel nicht erstattet.
- Wenn die Untersuchung ein positives Ergebnis zeigt und Sie den Kauf bestätigen, wird der Reservierungsbetrag vom Gesamtpreis des Pferdes abgezogen.
Die Reservierung ist keine zusätzliche Zahlung: Sie wird vom Preis des Pferdes abgezogen, wenn der Kauf bestätigt wird.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer kann den endgültig zu zahlenden Betrag verändern.
Das hängt vom Status des Verkäufers, dem Status des Käufers und dem Zielland des Pferdes ab.
MEHRWERTSTEUER FÄLLIG
Professioneller Verkäufer
+
privater Käufer
Die Mehrwertsteuer wird zum
Preis des Pferdes hinzugerechnet.
Spanien:
21%
Portugal:
23%
Professioneller Verkäufer + professioneller Käufer
Beide Parteien haben ihren Sitz in der Europäischen Union und verfügen über eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
MwSt.: 0 %
Käufer außerhalb der Europäischen Union
Unabhängig davon, ob der Käufer eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender ist, wird zum Zeitpunkt des Kaufs keine Mehrwertsteuer erhoben.
Einfuhrzölle und Formalitäten werden im Bestimmungsland abgewickelt.
Privatverkäufer
Ein privater Verkäufer darf keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen.
Der Verkauf erfolgt ohne Mehrwertsteuer, mit einem Kaufvertrag.
Vor jeder Reservierung oder Zahlung weist IberHorse klar darauf hin, ob Mehrwertsteuer auf Ihren Kauf anfällt und mit welchem Gesamtbetrag Sie rechnen müssen.
VERTRAG, RECHNUNG UND KAUFBEDINGUNGEN
Der Kauf des Pferdes muss stets schriftlich mit einem Kaufvertrag bestätigt werden.
Wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist, wird auch eine Rechnung ausgestellt.
Vor Vertragsunterzeichnung fasst IberHorse die Kaufbedingungen schriftlich in klarer und leicht verständlicher Sprache zusammen.
Diese Bedingungen umfassen die vor dem Kauf ausgehandelten wichtigen Punkte: Preis, Reservierung, Zahlungsbedingungen, Abholung des Pferdes, etwaige Pensionskosten, Kastration, falls vereinbart, notwendige Dokumente und alle weiteren spezifischen Punkte.
So können Sie jeden Punkt in Ruhe prüfen, sich vergewissern, dass alles dem Vereinbarten entspricht, anschließend den Kaufvertrag unterzeichnen und die Zahlung mit voller Klarheit vornehmen.
ZAHLUNG UND ABHOLUNG DES PFERDES
Die Bezahlung des Pferdes erfolgt üblicherweise per Banküberweisung.
Vor jeder Zahlung erhalten Sie die notwendigen Informationen schriftlich: den zu zahlenden Betrag, die Bankverbindung, gegebenenfalls einen Verwendungszweck und die mit dem Verkäufer vereinbarten Bedingungen.
Schecks werden nicht angenommen.
Das Pferd kann den Stall des Verkäufers erst verlassen, wenn die vollständige Zahlung eingegangen ist.
Es ist wichtig, die Bearbeitungszeiten der Banken zu berücksichtigen. Je nach Bank und Land kann eine Überweisung mehrere Tage dauern, bis sie in Spanien oder Portugal ankommt.
Wenn der Transport bereits organisiert ist, muss der vollständige Betrag eingegangen sein, bevor der Transporter am Stall eintrifft.
IberHorse hilft Ihnen, diese Fristen zu koordinieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG NACH DEM KAUF
Das Pferd verlässt den Stall nicht immer am selben Tag wie der Kauf, aber Ihre Verantwortung beginnt, sobald der Verkauf abgeschlossen ist.
Sobald der Vertrag unterschrieben und das Pferd bezahlt ist, gehört das Pferd Ihnen.
Ab diesem Zeitpunkt sind Sie für das Pferd verantwortlich, auch wenn es noch einige Tage beim Verkäufer verbleibt, während der Transport organisiert wird.
Der Verkäufer kümmert sich weiterhin um das Pferd und bietet ihm die übliche Pflege, wie sie in einem Pensionsstall üblich ist. Zu seinen Verantwortlichkeiten gehören daher die tägliche Pflege, Überwachung und Aufsicht des Pferdes.
Bestimmte Risiken, die mit dem Leben eines Pferdes verbunden sind – etwa eine plötzliche Erkrankung, Kolik, ein Unfall, der nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder ein unvorhergesehenes Ereignis – fallen hingegen in die Verantwortung des Besitzers.
Während des Transports verfügt das Transportunternehmen über eine eigene Versicherung für Schäden, für die es haftet.
Gesundheitliche Probleme, die ein Pferd während des Transports betreffen, sind in der Regel durch die Versicherung des Besitzers und nicht durch die des Transporteurs abgedeckt.
Wir empfehlen Ihnen daher, eine Versicherung abzuschließen, sobald der Kauf bestätigt ist, damit das Pferd bis zu seiner Ankunft in Ihrem Stall versichert ist.
VOR ABSCHLUSS DES KAUFS,
FRAGEN SIE SICH VIELLEICHT …
Sie unterschreiben nichts, bevor Ihnen die Kaufbedingungen nicht vollständig klar sind.
IberHorse fasst die wichtigsten Punkte des Verkaufs in einfacher Sprache zusammen, damit Sie diese in Ruhe durchgehen können, bevor Sie sich festlegen.
Das ist eine häufige Situation.
Das Pferd kann während der Organisation des Transports beim Verkäufer bleiben, die Bedingungen sollten jedoch im Voraus festgelegt werden: etwaige Unterbringungskosten, die übliche Pflege und der geplante Abreisetermin.
Das Pferd kann den Stall erst verlassen, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung erhalten hat.
Deshalb ist es wichtig, die Bearbeitungszeiten der Banken, insbesondere bei internationalen Überweisungen, im Voraus zu berücksichtigen.
Bei IberHorse koordinieren wir Zahlung und Transport so, dass der Transporter nicht eintrifft, bevor die Zahlung beim Verkäufer eingegangen ist.
Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, gehört Ihnen das Pferd.
Der Verkäufer oder das Transportunternehmen bleibt für Schäden verantwortlich, die in seinen jeweiligen Verantwortungsbereich fallen. Bestimmte Risiken, die mit dem Pferd selbst verbunden sind, sind jedoch durch die Versicherung des Besitzers abgedeckt.
NACH DEM KAUF
Sobald Reservierung, Kaufbedingungen, Vertrag, Zahlung und Versicherung geklärt sind, kann der Verkauf unter guten Bedingungen abgeschlossen werden.
IberHorse stellt sicher, dass jeder wichtige Punkt schriftlich festgehalten, verstanden und bestätigt wird, bevor zum nächsten Schritt übergegangen wird.
Der nächste Schritt ist die Organisation des Pferdetransports.
SCHRITT 6 – ORGANISATION DES TRANSPORTS